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Was ist ein Hassverbrechen (hate crime) und wie erkennt man es?

Hassverbrechen sind Straftaten, aber mit einer gravierenden Eigenschaft: Sie werden aus Feindseligkeit gegenüber einer sozialen Gruppe, zu der die betroffene Person gehört, begangen (gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit). Fast jede Straftat kann ein aus gruppenbezogenem Hass begangenes Verbrechen sein. Ein Angriff oder eine Bedrohung wird zu einem Hassverbrechen durch die Tatsache, dass der betroffene Mensch auf Grund der Zugehörigkeit (oder einer zugeschriebenen Zugehörigkeit) zu einer bestimmten ‘Gruppe’ zum Ziel wird: zum Beispiel, wenn ein religiöses Symbol wie der Schleier oder eine Kippah, oder wenn Hautfarbe oder Gesichtszüge den betroffenen Menschen vom üblichen Umfeld des Täters unterscheiden; oder wenn der betroffene Mensch eine liebevolle Haltung gegenüber Menschen des eigenen Geschlechts zeigt. Oft kennt der/die Angreiferin das Opfer gar nicht, die Gewalt oder Aggression werden nicht durch das, was die betroffene Person getan oder gesagt hat, ausgelöst, sondern von ihrem physischen Aussehen, ihrer Kleidung oder ihrer Gewohnheiten, die für den/die Täter*in den Menschen als Zugehörigen einer bestimmten sozialen Gruppe wahrnehmen lassen. Unter diesen Umständen gelten Verbrechen als Hassverbrechen; darunter fallen nicht nur körperliche oder verbale Übergriffe, sondern auch Beschädigung von Eigentum oder Symbolen wie zum Beispiel von religösen Stätten; Kriterium ist das Motiv der Gewalt oder Bedrohung, sei es die Religion, die Hautfarbe, die Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder eine Behinderung des betroffenen Menschen.

Einige Beispiele für Betroffene:

Physische Gewalt: Sie wurden angegriffen oder körperlich angerempelt, Sie bekamen Schläge, Tritte, oder Ohrfeigen, Ihnen wurden Gegenstände entrissen, zum Beispiel religiöse Symbole (z.b. Kopftuch oder Gebetskette).
Verbaler Gewalt: Sie wurden beleidigt, bedroht oder gefährdet; Sie wurden ohne durch Ihr Verhalten einen Grund dafür gegeben zu haben, gedemütigt, verspottet oder mit Worten angegriffen.
Psychische Gewalt: Sie werden immer wieder kritisiert, gedemütigt, unter Druck gesetzt oder ausgeschlossen, zum Beispiel vom Arbeitgeber vor anderen oder auch einzeln, durch Arbeitskollegen oder Vorgesetzte, in der Schule, in einer öffentlichen Behörde, etc.
Gewalt gegen das Eigentum oder Symbole (wie Kultstätten, Friedhöfe): Ihr Auto oder Ihr Haus wurde beschädigt, mit beleidigenden Parolen beschmiert, beleidigende Sendungen in Ihrer Post, gefährliche oder belästigende Gegenstände in ihrem Briefkasten oder vor ihrer Tür.
Bedrohung und Verfolgung: Sie erhalten Anrufe und/oder Nachrichten mit beleidigenden Inhalten (auch über soziale Medien), sie erhalten wiederholte Drohungen, es gibt immer wieder (auch geringfügige) Beschädigungen an Ihrer Wohnung, Ihrem Auto usw.

Ich habe ein durch Hass motiviertes Verbrechen erlitten … was kann ich tun?

Wenn Sie eine der oben beschriebenen Gewalttaten oder Bedrohung/Verfolgung erlitten haben, oder Zeuge eines Vorfalls mit körperlicher oder verbaler Gewalt geworden sind, ist es sehr wichtig, dass Sie dies an die entsprechenden Stellen melden. Wenn sie das tun, ist es wahrscheinlicher, dass die Täter gesucht und bestraft werden und nicht mehr die Möglichkeit haben, Sie oder jemand anderen zu verletzen.

Seien Sie sich bewußt, dass die Polizei verpflichtet ist, alle Meldungen über eine Straftat zu protokollieren und zu den erforderlichen Ermittlungen verpflichtet ist. Wenn sie Zweifel haben, ob Sie die Straftat melden sollen oder nicht, können Sie mit mit kompetenten Beratern sprechen, die in Anlaufstellen für Opfer arbeiten, bevor sie entscheiden; diese können Ihnen wichtige Informationen und nützliche Tipps für Ihre Entscheidung geben. Wie sich sich dann auch immer Entscheiden, Sie haben immer das Recht auf Unterstützung und Beratung. Auch wenn Sie keine Anzeige machen, wenden Sie sich bitte an eines der spezialisierten Zentren für die Unterstützung der Opfer von Straftaten; diese bieten psychologische und rechtliche Unterstützung, und können Sie auch ohne eine Anzeige bei der Polizei zu einer Institution oder Stelle weitervermitteln, die sie kennen und denen sie vertrauen.

Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden

Wenn Sie sich in einer Situation akuter Gefahr befinden und sofortige Hilfe brauchen, rufen sie sofort die Polizei an. Die Notrufnummern sind 110 (Festnetz) und 112 (Mobil), und können ununterbrochen erreicht werden (24/7). Denken sie daran, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu nennen und geben Sie an, wo sie sich gerade befinden. Erklären sie kurz, was passiert ist, so dass die Person, die mit Ihnen spricht, gut beurteilen kann, wie die Situation ist und entscheiden kann, was zu tun ist. Sobald die Verbindung zur Notrufnummer besteht, hat die Polizei oder die Notrufzentrale die Pflicht, sofort zu intervenieren, eine angemessene Bewertung von Risiken oder Gefahren vorzunehmen, und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sie aus der Situation zu sichern und vor Gewalt zu schützen. Wenn Sie medizinische Hilfe nach einer Gewalttat brauchen, wenden sie sich bitte an eine ärztliche Notaufnahme oder, wenn sie nicht in der Lage sind, dort hin zu kommen, rufen Sie die 112 Notrufzentrale. Informieren Sie die Ärzte, die Ihnen helfen, dass Ihre Wunden die Folge eines gewalttätigen Angriffs sind; denken sie daran, dass der behandelnde Arzt dies wissen und dokumentieren muss, weil es einen sehr wichtigen Beweis von dem, was geschehen ist, darstellt und eine Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist.

Wenn Sie sich entschließen, Anzeige zu erstatten

Wenn sie Opfer einer Straftat wurden, können sie entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen. Denken sie daran, dass Sie über die Beratungs- und Opferhilfestellen die Möglichkeit habt, sich erklären zu lassen, wie Sie eine Anzeige stellen können, und was mögliche Konsequenzen für Sie sind, wenn Sie sich dazu entschließen, das zu tun. Wenn Sie abgeklärt haben, dass es sich um eine Straftat handelt (offensichtlich oder nach Beratung), darf sich die Polizei nicht weigern, Ihre Anzeige aufzunehmen; Sie können darauf bestehen, am besten mit Zeugen. In dieser Phase ist es nicht notwendig, angeben zu können, wer der oder die Täter sind, die Anzeige kann auch gegen Unbekannt gestellt werden. Dies kann auch nach Rücksprache mit einer Beratungsstelle oder in der Notaufnahme gemacht werden.

Hilfen für Opfern von Straftaten

Hilfen für betroffene von Straftaten sind kostenlose Dienste, bei denen sie Aufnahme und Unterstützung finden. Unten auf dieser Seite finden sie eine Liste der Beratungsstellen und Dienste in den verschiedenen deutschen Regionen; so können Sie eine Stelle in Ihrer Nähe finden.

Sie können sich an diese Stellen wenden, bei denen Sie unter Vertraulichkeit Hilfe finden, und in denen sich qualifizierte und professionelle Mitarbeiter um die Bewältigung Ihrer Situation kümmern und Ihnen eine Orientierung über weitere Hilfen in Ihrem Umkreis geben. Insbesondere können ihnen vermittelt werden:

  • Informationen über Ihre Rechte
  • Informationen über Hilfsmöglichkeiten in Ihrer Nähe
  • Begleitung und Beratung bei der möglichen Strafverfolgung der Täter
  • Psychologische Unterstützung
  • Rechtsberatung
  • medizinische oder psychologische Unterstützung und Beratung
  • Mediation Opfer-Angreifer

Hier finden sie eine Auswahl von Anlaufstellen für die Betreuung von Opfern von Straftaten – herunterladen